SEEPARK ARRACH
SEEPARK ARRACH

Verhaltensregeln / Satzung

Auszug aus der Satzung
zur Regelung der Benutzung des „Seeparks“ in Arrach
der Gemeinde Arrach
(Seeparksatzung)

(1) Die Benutzer des Seeparks dürfen seine

Bestandteile und Einrichtungen nicht beschädigen,

verunreinigen oder verändern.

(2) Die Benutzer des Seeparks müssen sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet,
geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(3) Im Seepark ist den Benutzern insbesondere untersagt:
   a) das Pflücken von Blumen und das

       Beschädigen von
       Pflanzen, Sträuchern, Bäumen,
       sonstigen Gehölzen und aller Einrichtungen,
   b) die Ausübung von Sportarten, durch welche
       Einrichtungen und Bestandteile des
       Seeparks beschädigt werden könnten,
   c) das Rad-, Mofa-, Moped- und Motorradfahren

       und alle anderen motorisierten Fahrzeuge

       und das Parken, Abstellen und Waschen

       dieser Verkehrsmittel sowie das Benutzen
       sonstiger Fortbewegungsgegenstände (z.B.

       Inline-Skaten, Skateboards usw.),
       ausgenommen das Fahren mit

       Kleinkinderrädern und Rollstühlen auf den

       Wegen,
   d) das Wegwerfen von Papier und anderer

       Abfälle, außer an den dafür vorgesehenen
       Stellen (Papierkörbe, Abfallbehälter) und die
       Entsorgung von mitgebrachtem Hausmüll,
   e) das Besteigen von Brückenbauwerken und
       sonstiger Einrichtungen,
   f)  das Entfernen von Bänken und sonstiger
       Einrichtungen von ihren Standorten,
   g) das Zelten und Nächtigen (mit Genehmigung

       nur an den ausgewiesenen Stellen),
   h) das Betreten von Blumenbeeten und -gärten,
   i)  das Errichten und Betreiben von offenen
       Feuerstätten (außer am ausgewiesenem

       Grillplatz),
   j)  das Lagern zum Zwecke des Alkoholgenusses,
   k) das Errichten, Aufstellen und Anbringen von
       Gegenständen,
   l)  das Feilbieten und das Ankaufen von Waren

       aller Art (einschließlich Speisen und
       Getränke), das Anbieten gewerblicher

       Leistungen, das Aufsuchen von Bestellungen auf
       Waren aller Art und gewerbliche Leistungen.

       Dies gilt nicht für den Betrieb des Tagescafes,

   m)das Baden von Hunden in der Seeanlage ist
       untersagt. Für Hunde jeglicher Größe gilt
       generell Anleinpflicht. Hundekot ist vom
       Hundeführer(in) sofort zu beseitigen,
   n) das Füttern der Enten.
   o) die Benutzung der Badestelle bei Gewitter.
   p) die Benutzung der Badestelle unter Einfluss
       berauschender Mittel. 
(4) Die Benutzung der Badestelle geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht keine Wasseraufsicht. 
Eltern bzw. Begleitpersonen haben auf ihre Kinder bzw. zu betreuenden Personen zu achten 
und haften für diese. Der Zugang zum Badestellengelände erfolgt nur über die gekennzeich-
neten Eingänge. Ein Hineinspringen, Hineinstoßen oder Hineinwerfen andere Personen in die 
Badestelle ist nicht zulässig. Das Hineinspringen in die Badestelle insbesondere kopfüber ist 
wegen der damit verbundenen besonderen Gefahr verboten.
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, Kinder unter 7 Jahren, 
Blinde, Geisteskranke sowie Anfallskranke, z.B. Epileptikern ist die Benutzung der Badestelle 
nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ge-
stattet.
(5) Feiern und Veranstaltungen aller Art dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und
Genehmigung durch die Gemeinde (Anmeldung Gemeinde und Tourist-Info) und den damit
einhergehenden entsprechenden Auflagen abgehalten und durchgeführt werden.
Ausnahme: Tagescafe des dortigen Pächters.
(6) Nachtruhe herrscht während der Sommerzeit ab 23 Uhr, während der Winterzeit bereits ab
21 Uhr.

 

 

Satzung zur Regelung der Benutzung des Seeparks Arrach vom 06.05.2022
arrach-satzung-zur-regelung-der-benutzun[...]
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Kontakt

Bei Fragen zum ARRACHER SEEPARK oder zum LUFTKURORT ARRACH steht Ihnen gerne die Tourist-Information Arrach zur Verfügung:

 

TOURIST-INFORMATION ARRACH

Lamer Str. 78

93474 Arrach

Tel. +49 9943 1035

Fax. +49 9943 3432

 

tourist@arrach.de

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